Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Ein Beitrag von Amely Weiß, AsF-Bezirksvorsitzende

  • von  Amely Weiß
    28.11.2013
  • Beiträge

Frauen der AsF Nürnberg mit Plakat "Selber Schuld"

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Ein Beitrag von Amely Weiß, AsF-Bezirksvorsitzende

Am 25.11.2014, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, beteiligte sich die AsF Nürnberg zusammen mit dem Mädchen und Frauen FachForum in Nürnberg (MuFFFiN) wieder an der Fahnenaktion. Gewalt gegen Frauen ist weltweit die häufigste Menschenrechtsverletzung, aber auch in Deutschland ein großes Problem. Es bleibt daher für uns weiterhin eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben, alle Formen von Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und ihnen und ihren Kindern Schutz zu gewähren. In Deutschland allein sind 40 Prozent aller Frauen schon einmal Opfer von körperlicher oder seelischer Gewalt geworden. Täter sind oft Lebenspartner oder Menschen aus dem familiären Umfeld.

Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung – obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen ist: Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau vergewaltigt! Die Betroffenen leiden oft ein ganzes Leben darunter; die Täter hingegen werden nur in den seltensten Fällen zur Rechenschaft gezogen. Das liegt auch daran, dass viele Betroffene keine Anzeige erstatten. Aus Angst, aus Scham und weil sie kein Vertrauen in den Rechtsstaat mehr haben. Zurecht: Momentan wird nur etwa jeder achte angezeigte Sexualtäter verurteilt, viele Verfahren werden frühzeitig eingestellt. (Terre des Femmes)

Gesetzesreform ist dringend notwendig

Das Strafgesetz zu Vergewaltigung (§177 StGB) lässt zum Beispiel bei folgendem Tatbestand zu wünschen übrig: Es sein, dass die Frau „nein“ sagt, sich versteift und die ganze Zeit über weint. Wenn der Täter aber keine Gewalt anwendet und ihr nicht mit „gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ droht, liegt im derzeitigen Rechtsverständnis keine Vergewaltigung vor. Immer weniger Betroffene entschließen sich aufgrund dieser Gesetzeslage nicht zu einer Anzeige. Diese Rechtsauslegung steht außerdem im Widerspruch zur internationalen Menschenrechtskonventionen wie dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW.

Wir fordern, dass diese Gesetzeslücke geschlossen wird. Es ist zwingend notwendig, dass der Paragraph 177 StGB reformiert wird und zukünftig die Person gerecht bestraft wird, die ohne Einverständnis der anderen Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt.

„Es bleibt für uns weiterhin eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben, alle Formen von Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und ihnen und ihren Kindern Schutz zu gewähren. Deshalb sind Hilfeeinrichtungen wie Beratungsstellen, Frauenhäuser oder das in diesem Jahr geschaltete Hilfetelefon unverzichtbare Bestandteile, die gestärkt werden müssen“, sagt AsF-Vorsitzende Amely Weiß, „In den aktuellen politischen Verhandlungen hat sich die SPD erfolgreich dafür eingesetzt, dass umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gebündelt und Lücken im Hilfesystem geschlossen werden.“

--> Plakat „Selber Schuld“ (pdf, 45 KB)

28. November 2013